Kundeninformationen der OneCrowd Loans GmbH einschließlich vorvertraglicher Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor der ersten Anlagevermittlung die nachfolgenden statusbezogenen Informationen mitzuteilen. Ebenfalls vor Beginn einer Anlagevermittlung bzw. vor Abschluss eines Geschäfts haben wir Ihnen Informationen über Vergütungen und Zuwendungen sowie über Risiken, die vorgeschlagene Anlagestrategien, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte mitzuteilen (I.). Darüber hinaus teilen wir Ihnen die vorvertraglichen Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung in Bezug auf unsere Finanzdienstleistungen mit (II.).

I. Informationen nach §§ 11a, 12, 12a, 13 und 17 FinVermV

Die OneCrowd Loans GmbH („OneCrowd Loans“) übt ihre Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO aus. Durch OneCrowd Loans erfolgt keine Anlageberatung oder sonstige Beratung. OneCrowd Loans gibt keine Investitionsempfehlung ab, sondern bietet lediglich eine Plattform zur Darstellung von Investmentangeboten als Internet-Dienstleistungsplattform gem. § 2a Abs. 1 VermAnlG. OneCrowd Loans empfiehlt, sich vor einer Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages über eine Finanzanlage und auch während deren Laufzeit gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen zu informieren.

1. Statusbezogene Informationspflichten

Name des Erlaubnisinhabers

OneCrowd Loans GmbH
Geschäftsführer: Johannes Ranscht
Betriebliche Anschrift
Käthe-Kollwitz-Ufer 79
01309 Dresden
Telefon: +49 351 317765-0
Telefax: +49 351 317765-99
E-Mail: investor@onecrowd.de

Umfang der Erlaubnis

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO
(Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes)

Eintragung in das Register nach § 34f Abs. 5 i.V.m § 11a Abs. 1 GewO

Registernummer: D-F-144-A25W-55
Firma: OneCrowd Loans GmbH
Tätigkeitsart: Finanzanlagenvermittler

Für die Erlaubniserteilung nach § 34f Abs. 1 GewO zuständige Stelle und Registerstelle

Landeshauptstadt Dresden
GB Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Abt. Gewerbeangelegenheiten
Theaterstraße 11
01067 Dresden
Telefon: +49 351 4885820
Telefax: +49 351 4885813

E-Mail: gewerbeangelegenheiten@dresden.de

Die Eintragung kann bei der gemeinsamen Registerstelle des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin und online unter www.vermittlerregister.org überprüft werden.

Registrierungsbehörde und zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Dresden
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: +49 351 28020
Telefax: +49 351 2802280
E-Mail: service@dresden.ihk.de

Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungsleistungen angeboten werden

Vermittelt werden Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO zulässig ist. Eine Emittenten- oder Anbieterbindung liegt nicht vor. Die Emittenten / Anbieter unterscheiden sich regelmäßig und werden ausführlich in dem jeweiligen Angebot auf seedmatch.de, econeers.de und mezzany.com dargestellt.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Gemäß gesetzlicher Vorgaben besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der
ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstraße 27, 20095 Hamburg.

 

2. Information über Vergütungen und Zuwendungen

Vergütungen und Zuwendungen

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. OneCrowd Loans erhält von dem Emittenten / Anbieter der jeweiligen Vermögensanlage für die Anlagevermittlung und die sonstigen hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen einschließlich der verauslagten Kosten für die Rechts- und Steuerberatung sowie Kundenservice und Marketing eine erfolgsabhängige Vertriebsprovision. Die jeweilige Vergütung ist in den Angebotsunterlagen zur jeweiligen Vermögensanlage aufgeführt. Diese beträgt regelmäßig zwischen 5 % und 10 % des Bruttoemissionserlöses.

Für die Abwicklung der administrativen Aufgaben und die Anlegerverwaltung während der Laufzeit der Vermögensanlage zahlen die Emittenten / Anbieter an OneCrowd Loans ferner eine jährliche Zusatzvergütung in Höhe von einem Prozent des Bruttoemissionserlöses, solange ein Vertragsverhältnis über die Vermögensanlage zwischen den Emittenten und Anlegern besteht.

Ohne die Zuwendungen könnte OneCrowd Loans die Internet-Plattformen nicht betreiben und nicht ihre damit verbundenen Dienst- bzw. Vermittlungsleistungen erbringen. Die Zuwendungen stehen insofern der ordnungsgemäßen Vermittlung der auf der Plattform angebotenen Vermögensanlagen im Interesse des Anlegers nicht entgegen.

 

3. Informationen über die Finanzanlagen und die vorgeschlagenen Anlagestrategien

Bei den über OneCrowd Loans vermittelten Vermögensanlagen handelt es sich um unbesicherte qualifizierte (partiarische) Nachrangdarlehen von jungen Unternehmen (Startups) oder Projektbetreibern im Bereich Immobilien und Umwelt. Bei diesen ist die Rückzahlung der Darlehen und die Verzinsung sowie sämtliche andere Ansprüche der Anleger gegenüber den Ansprüchen sämtlicher Drittgläubiger des Emittenten / Anbieters nachrangig. Dabei darf der Investor seine Forderungen aus dem Nachrangdarlehen soweit und solange nicht geltend machen, wie durch die Geltendmachung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten entstehen würde. Daher können die Forderungen des Anlegers schon dann nicht bedient werden, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde, was bereits der Fall ist, wenn das Unternehmen in eine Krise gerät, aber noch nicht insolvenzantragspflichtig ist, wenn man die Verbindlichkeiten gegenüber den Nachranggläubigern (also den Gläubigern der Vermögensanlage) nicht berücksichtigt. Der Anleger trägt bei dieser Form der Vermögensanlage einerseits das volle unternehmerische Risiko des Emittenten / Anbieters in Höhe seines Anlagebetrages. Andererseits stehen dem Investor in Bezug auf die Geschäftsführung und Verwaltung des Emittenten / Anbieters, insbesondere die Verwendung der vom Anleger zur Verfügung gestellten Mittel durch den Emittenten / Anbieter, keinerlei Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte zu. Dem Anleger wird damit ein unternehmerisches Verlustrisiko auferlegt, das dem von Eigenkapital gleichkommt, ohne dass ihm zugleich korrespondierende Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden, die es ihm ermöglichen würden, Einfluss auf die Realisierung dieses Risikos zu nehmen, insbesondere verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, bevor das eingebrachte Kapital verbraucht ist.

Die mit diesen Finanzanlagen einhergehenden Risiken sind in der folgenden Ziffer 4 ausführlich dargestellt. Dabei sollte der Anleger insbesondere die besonderen Risiken im Zusammenhang eines Darlehens mit qualifiziertem Nachrang zur Kenntnis nehmen (Ziff. 5 „Darlehensrisiko“). Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Gleiches gilt für den Zins und die Bonuszinsen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Der Anleger sollte daher nur Gelder investieren, deren eventuellen Verlust er sich leisten kann.

Die Vermögensanlagen richtet sich an Privatkunden gemäß § 67 Abs. 3 WpHG. Der Anleger sollte über einen mittelfristigen Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren verfügen. Der Anleger muss fähig sein, einen Verlust des investierten Betrags bis hin zum Totalverlust (100%) hinnehmen zu können sowie das maximale Risiko (d.h. eine mögliche Privat-/Insolvenz) berücksichtigen. Der Anleger sollte über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vermögensanlagen verfügen. Darüber hinaus sollte sich der Anleger intensiv mit den Emittenten/Anbietern und mit den Risiken der Vermögensanlagen beschäftigen. Bei den Vermögensanlagen handelt es sich um Risikokapitalinvestments. Sie sind nicht zur Altersvorsorge und nicht für Anleger geeignet, die kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben.

 

4. Information über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte

Allgemeine Risikohinweise

Die von OneCrowd Loans vermittelten Vermögensanlagen sind mit vielen Risiken verbunden und daher nicht für jeden Anleger geeignet. Eine abschließende Nennung aller Risiken und die Bestimmung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sind nachfolgend nicht möglich. Eine ausführliche Darstellung der Risiken einer Vermögensanlage erfolgt in den jeweiligen Angebotsunterlagen und dem Vermögensanlagen-Informationsblatt zur Vermögensanlage des Emittenten / Anbieters. Aussagen in diesen Angeboten zu einer vergangenen Wertentwicklung und Rendite erlauben keine Rückschlüsse auf die Zukunft.

Maximalrisiko

Für den Anleger besteht das Risiko eines Totalverlustes seiner Vermögensanlage zuzüglich weiteren

Vermögens, beispielsweise als Folge von Zahlungsverpflichtungen aus einer individuellen Fremdfinanzierung des Darlehens oder zu leistenden Steuerzahlungen, welches bis zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Das maximale Risiko ist die Privatinsolvenz des Anlegers.

Geschäftsrisiko

Bei den von OneCrowd Loans vermittelten Finanzanlagen handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen, also eine unternehmerische Investition, deren endgültiges wirtschaftliches Ergebnis heute noch nicht feststehen kann. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten / Anbieters und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann deshalb nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Daher kann der Emittent / Anbieter weder Höhe noch Zeitpunkt von Zinszahlungen und der Tilgung des Darlehens zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten / Anbieters hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten / Anbieter haben. Der Emittent / Anbieter hat und wird seine Geschäftstätigkeit zum Teil über Fremdkapital, z.B. Darlehen, finanzieren. Dieses hat er unabhängig von seiner Einnahmesituation zu bedienen. Dabei besteht die Gefahr, dass der Emittent / Anbieter keine weiteren Finanzierungsmittel durch Dritte zur Verfügung gestellt bekommt, sodass eine Anschlussfinanzierung nicht zugesichert werden kann.

Haftungsrisiko

Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Anleger haften für Verbindlichkeiten des Emittenten / Anbieters vorrangig. Andere nicht nachrangige Gläubiger haften im Rang erst nach diesen Darlehensgebern. Eine Verpflichtung, den bestehenden Darlehensbetrag zu erhöhen, um Verluste des Emittenten / Anbieters auszugleichen, besteht hingegen nicht.

Ausfallrisiko

Der Emittent / Anbieter kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent / Anbieter geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten / Anbieters kann zum Verlust des Darlehensbetrages und der Zinszahlungen des Anlegers führen, da der Emittent / Anbieter keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Darlehensrisiko

Da es sich bei den von OneCrowd Loans vermittelten Finanzanlagen um unbesicherte qualifizierte (partiarische) Nachrangdarlehen handelt, wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung der Zinsen und die Tilgung des Darlehens sowie sämtliche andere Ansprüche der Anleger solange und soweit ausgeschlossen sind, wie (a) im Falle der Auflösung des Emittenten/Anbieters die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen des Startups noch nicht erfüllt worden sind, (b) ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bereits vorliegt, weil der Emittent / Anbieter innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen 10% oder mehr seiner fälligen oder innerhalb dieses Zeitraums fällig werdenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann (Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO), der Emittent / Anbieter voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen (Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO) oder aber das Vermögen des der Emittenten / Anbieters dessen Verbindlichkeiten einschließlich der Ansprüche des Anlegers nicht mehr deckt ohne dass die Fortführung des Unternehmens des der Emittenten/Anbieters nicht überwiegend wahrscheinlich ist (Insolvenzgrund der Überschuldung, § 19 InsO), (c) die Erfüllung der Ansprüche des Investors einen Insolvenzgrund im vorbezeichneten Sinn herbeiführen würde oder (d) der der Emittent / Anbieter sich in Insolvenz befindet. Aufgrund der Nachrangigkeit kann der Anleger auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder einer sonstigen Liquidation des/der Emittenten / Anbieters mit der Durchsetzung seiner Ansprüche aus diesem Vertrag vorübergehend oder auf Dauer ausgeschlossen sein, selbst wenn der Emittent / Anbieter seinen Geschäftsbetrieb fortsetzt. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz des Emittenten / Anbieters zu einem Verlust des gezeichneten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen für den Anleger führen.

Risiken hinsichtlich der Laufzeit, der fehlenden Handelbarkeit und Liquidität der Finanzanlage

Bei den von OneCrowd Loans vermittelten Finanzanlagen handelt es sich regelmäßig um langfristige Vermögensanlagen. Eine Pflicht des Emittenten / Anbieters, die Finanzanlagen zurückzunehmen, besteht nicht. Eine vorzeitige Kündigung der Finanzanlage ist regelmäßig nicht möglich. Eine Veräußerung der Finanzanlage ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Für die Kapitalanlage besteht aber kein der Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine vorzeitige, individuelle Veräußerung der Kapitalanlage ist daher nicht sichergestellt und gegebenenfalls mit finanziellen Einbußen verbunden; gleiches gilt grundsätzlich für eine vorzeitige Kündigung der Kapitalanlage soweit dies vertraglich möglich ist.

Hebelwirkung und Preisschwankungen

Wegen der mit den Vermögensanlagen verbundenen Risiken sollte der Anleger die Vermögensanlagen ausschließlich mit Eigenkapital finanzieren und keine Fremdfinanzierung zur Erzielung einer Hebelwirkung nutzen. Die vom Anleger erworbenen Darlehensforderungen stellen eine Finanzierungsform dar, mit der die Emittenten Hebelwirkungen erzielen können. Hieraus ergibt sich das Risiko einer Überschuldung des Emittenten, insbesondere bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung des Geschäfts des Emittenten.

Ausführungen zu dem Ausmaß von Schwankungen des Preises (Volatilität) sind nicht möglich, da die von OneCrowd Loans vermittelten Vermögensanlagen regelmäßig nicht an einer Börse notiert sind.

Kosten und Nebenkosten

Nachfolgend informieren wir Sie über die Kosten und Nebenkosten in Bezug auf unsere Vermittlungstätigkeit und hinsichtlich der Kosten der Finanzanlagen, die wir Ihnen vermitteln. Hierbei handelt es sich um eine standardisierte Darstellung. Sie basiert auf einem angenommenen Investitionsbetrag in Höhe von 1.000 EUR.

* Die Kosten und Nebenkosten werden vom Emittenten getragen und entstehen Ihnen nicht als Investor.

 

Kosten und Nebenkosten der Anlagevermittlung beinhalten unter anderem die anfallenden

einmaligen Kosten, z.B. Plattformgebühren, Strukturierungs- und Einrichtungsgebühren

– laufenden Kosten, z.B. Beratungshonorare, Verwaltungsgebühren, Depotgebühren

Kosten für eventuelle Nebendienstleistungen, z.B. Researchkosten, Kosten für Zahlungsdienstleistungen und Plausibilitätsprüfungen.

Kosten der Finanzanlagen, die dem Anleger vermittelt werden beinhalten unter anderem die anfallenden

einmaligen Kosten, z.B. Umstellungs- und Kündigungsgebühren

laufenden Kosten, z.B. Verwaltungs- und Verwahrkosten, Kosten für Plattformdienstleistungen

Kosten für eventuelle Nebendienstleistungen, z.B. Controlling- und Steuerberatungskosten, Transaktionskosten.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Zahlung des Darlehensbetrages erfolgt per Lastschrift über den Zahlungsdienstleister secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz. Die Bestimmungen zur Zahlung durch den Anleger an den Emittenten sowie zur Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens, einschließlich einer möglichen Bonusverzinsung (Gegenleistung), sind in dem jeweiligen Darlehensvertrag enthalten und in den Angebotsunterlagen des jeweiligen Emittenten näher beschrieben.

Aufzeichnung von elektronischer Kommunikation und telefonischen Vermittlungsgesprächen gemäß § 18a FinVermV

Telefonische Vermittlungsgespräche finden nicht statt. Die Vermittlung durch die OneCrowd Loans erfolgt ausschließlich über die Plattform. Jede Form der elektronischen Kommunikation, in welcher die angebotene Dienstleistung der Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden, ist von Gesetztes wegen aufzuzeichnen. Dies gilt auch, wenn die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines Vertrages führt. OneCrowd Loans informiert den Investor hiermit darüber, dass die im Rahmen der Vermittlung über die Plattform erfolgende elektronische Kommunikation entsprechend aufgezeichnet wird.

Aufbewahrungsfrist gemäß § 23 FinVermV

Sämtliche Unterlagen und Belege im Zusammenhang mit der Vermittlung von Vermögensanlagen werden seitens OneCrowd Loans für die Dauer von 10 Jahren auf einem dauerhaften Datenträger vorgehalten und so aufbewahrt, dass sie von den Geschäftsräumen aus jederzeit zugänglich sind. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte aufzeichnungspflichtige Vorgang für den jeweiligen Auftrag angefallen ist.

Interessenkonflikte

OneCrowd Loans ist bestrebt Interessenkonflikte zu vermeiden. Dazu hat OneCrowd Loans Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu Interessenkonflikten kommt. Potentielle und tatsächliche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen den Interessen des Anlegers auf der einen Seite und Interessen von OneCrowd Loans, Mutter- bzw. Schwesterunternehmen von OneCrowd Loans, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern von OneCrowd Loans, externen Unternehmen und Personen, die mit OneCrowd Loans vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten auf der anderen Seite. Interessenkonflikte können insbesondere entstehen aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse des Vermittlers am Absatz von Finanzinstrumenten, bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Vermittlungsleistungen für den Anleger bzw. Emittenten / Anbieter, bei einer erfolgsbezogenen Vergütung von Mitarbeitern, bei der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter, aus Beziehungen von OneCrowd Loans zu Dritten, z.B. Emittenten / Anbieter von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen von Kooperationen und durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind.

 

II. Vorvertraglicher Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung

1. Allgemeine Informationen

Firma und ladungsfähige Anschrift

OneCrowd Loans GmbH, Käthe-Kollwitz-Ufer 79, 01309 Dresden

Telefon: +49 351 317765-0, Fax: +49 351 317765-99, E-Mail: investor@onecrowd.de

Eintragung im Handelsregister

Handelsregister des Amtsgerichts Dresden; eingetragen unter HRB 27674; Sitz ist Dresden.

Vertretungsberechtigte Personen

Das Unternehmen wird satzungsgemäß durch die Geschäftsführer Johannes Ranscht und Marc Speidel gesetzlich vertreten.

Hauptgeschäftstätigkeit

Die OneCrowd Loans betreibt unter seedmatch.de, econeers.de und mezzany.com verschiedene Crowdinvesting- Plattformen („Internetplattform“), auf der Unternehmen und Projektbetreiber („Emittenten“) die Möglichkeit erhalten, sich zu präsentieren und Kapitalgeber zu gewinnen. Auf der Internetplattform registrierte Nutzer und Investoren („Investoren“) können sich über die Emittenten informieren und direkt online in von diesen angebotene Vermögensanlagen investieren. OneCrowd Loans ist gemäß § 34f Abs. 1 GewO zur Vermittlung von Vermögensanlagen berechtigt und vermittelt an Investoren die von Emittenten angebotenen Vermögensanlagen unter Nutzung der Internetplattform. OneCrowd Loans vermittelt über die Internetplattform für Emittenten lediglich Vermögensanlagen, für die die Befreiungen für Schwarmfinanzierungen im Sinne des § 2a VermAnlG gelten.

Für die Zulassung zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde

Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, Abt. Gewerbeangelegenheiten, Theaterstraße 11, 01067 Dresden

2. Informationen zum Vermittlungsvertrag

Wesentliche Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistung und Hinweis auf spezifische Risiken

Die von OneCrowd Loans angebotene Finanzdienstleistung besteht aus der Vermittlung von Vermögensanlagen zwischen Emittenten und Investoren, für die die Befreiungen für Schwarmfinanzierungen im Sinne des § 2a VermAnlG gelten. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über die Internetplattform. OneCrowd Loans ist bei der Vermittlung dieser Vermögensanlagen ausschließlich als Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne des § 2a Abs. 3 VermAnlG tätig. OneCrowd Loans ist weder Emittent noch Anbieter von Vermögensanlagen. Durch OneCrowd Loans erfolgt keinerlei Anlageberatung oder sonstige Beratung. Es obliegt allein dem Investor, zu entscheiden, ob er Kundeninformationen Seite 6 von 8

unter Nutzung der Internetplattform Vermögensanlagen erwerben möchte. Die Vermögensanlagen, auf welche sich die Finanzanlagenvermittlung bezieht, sind wegen ihrer spezifischen Merkmale mit speziellen Risiken behaftet. Diese sind in den jeweiligen dem Investor zur Verfügung stehenden Verbraucherinformationen zum Darlehensvertrag (Investmentvertrag) und im jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblatt beschrieben.

OneCrowd Loans bietet dem Investor die Möglichkeit, auf der Internetplattform Vermögensanlagen von Emittenten zu erwerben. Hierfür stellt OneCrowd Loans einen digitalen Investmentprozess zur Verfügung. Der Emittent gibt auf der Internetplattform ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Vermögensanlagen basierend auf einem Investmentangebot, dem darin enthaltenen Investmentvertrag und dem Vermögensanlagen-Informationsblatt ab. Der Investor muss sich vor dem Erwerb mit den Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen des Emittenten eingehend befassen und sich die Gegebenheiten und Risiken der Vermögensanlage vergegenwärtigen. Der Investor kann sich anhand der vom Emittenten in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellten Informationen über das Angebot informieren und durch Anklicken des Buttons „Jetzt investieren“ den digitalen Investmentprozess starten. Möchte der an dem Angebot interessierte Investor dieses annehmen, wählt er zunächst aus, welchen Betrag er in den Emittenten investieren möchte. Nach Eingabe aller weiteren im Investmentprozess erforderlichen Angaben erklärt der Investor durch das Klicken auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig zeichnen” die Annahme des Angebots. Der Investor erhält unmittelbar nach Annahme des Angebots am Bildschirm eine Bestätigung, die ihm anschließend auch per E-Mail zugesandt wird. Die vermittelten Vermögensanlagen sind regelmäßig auflösend bedingt durch das Nichterreichen des angegebenen Mindestkapitalbetrages („Fundingschwelle“) bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Der Vertrag ist ferner auflösend bedingt durch das Unterschreiten des Mindestkapitalbetrages infolge wirksamer Widerrufserklärungen durch Investoren.

Zustandekommen des Vertrages

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn OneCrowd Loans GmbH dem Investor über die Internetplattform eine Vermögensanlage eines Emittenten vermittelt, indem der Investor ein solches Angebot unter Angabe der im Investmentprozess erforderlichen Angaben durch das Klicken auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig zeichnen” annimmt.

Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung

Die Zahlung erfolgt per Lastschrift über den Zahlungsdienstleister secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz. Dabei tritt der Emittent seine Entgeltforderung gegenüber dem Investor in vollem Umfang und unwiderruflich an die secupay AG ab. Die secupay AG zieht in der Folge das Entgelt per Lastschrift von dem vom Investor angegebenen Konto ein. Die OneCrowd Loans GmbH ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Investoren zu verschaffen. Die OneCrowd Loans GmbH erfüllt ihre Verpflichtungen durch die Vermittlung und Verbuchung der Transaktion.

Gesamtpreis, Preisbestandteile, Steuern

Vom Investor werden für die von der OneCrowd Loans GmbH erbrachten Dienstleistungen keine Kosten oder Gebühren erhoben. Als Investor erzielen Sie aus einer Vermögensanlage Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe eines einheitlichen, abgeltenden Satzes in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuern werden als Quellensteuer direkt von der Emittentin abgeführt. Handelt es sich bei dem Investor um eine Kapitalgesellschaft, die in die Emittentin investiert, unterliegen die Gewinne aus der Vermögensanlage der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Steuer künftig Änderungen unterworfen wird. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte der Investor einen steuerlichen Berater einschalten. Daraus entstehende Beratungskosten sind vom Investor über den vorgenannten Gesamtpreis hinaus zu tragen.

Mindestlaufzeit

Die Laufzeit des Vermittlungsvertrages endet mit vollständiger Erfüllung sämtlicher Ansprüche der OneCrowd Loans GmbH und des Investors aus dem Vermittlungsvertrag.

Vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafen

Sowohl OneCrowd Loans GmbH als auch der Investor sind jederzeit berechtigt, den Vermittlungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.

Anwendbares Recht, zuständiges Gericht

Der Vermittlungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden. In allen übrigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien wird während der gesamten Vertragslaufzeit in deutscher Sprache erfolgen.

3. Gültigkeitsdauer der Informationen

Diese Information gilt bis zur Mitteilung von Änderungen.

4. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen besteht, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in dieser Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich geschlossen hat.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

5. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen

Es bestehen weder Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen. Für die Forderungen der Investoren aus dem Darlehensvertrag besteht insbesondere keine Einlagensicherung.

6. Widerrufsrecht sowie die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung

 

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

OneCrowd Loans GmbH

Käthe-Kollwitz-Ufer 79

01309 Dresden

E-Mail: investor@onecrowd.de

Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnittes 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

1. Die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;

2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;

3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;

4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;

5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;

6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;

8. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;

9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrundeliegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

11. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;

12. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;

13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

14. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;

15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;

16. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

Abschnitt 3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Econeers ist eine deutsche Crowdinvesting-Plattform für Investments in nachhaltige Projekte sowie erneuerbare Energien. Bei Econeers haben Sie die Chance, online ab 250 Euro in vorausgewählte Projekte zu investieren und sich mit Ihrem Crowdinvestment am wirtschaftlichen Erfolg nachhaltiger Projekte und an der Ökologiewende zu beteiligen. Werden Sie ein Econeer! Weitere Investmentchancen finden Sie auch bei Seedmatch, der Crowdinvesting-Plattform für Unternehmensfinanzierungen, sowie bei Mezzany, der Plattform für Crowdinvestments in den boomenden Immobilienmarkt, die wie Econeers zur OneCrowd gehören. Als Deutschlands erster und erfolgreichster Komplettanbieter bieten die Plattformen seit 2011 Kapitalanlagen für private Investoren an, die sich so ihr individuelles Portfolio zusammenstellen können. Mit rund 255 Finanzierungsrunden und über 101.000 Nutzern konnten bereits rund 114 Millionen Euro erfolgreich an Unternehmen und Projekte vermittelt werden.

Disclaimer: Investments in nachhaltige Projekte und erneuerbare Energien sind riskant und sollten nur als Teil eines diversifizierten Portfolios erfolgen. Jedes Investment kann einen Totalverlust der Investitionssumme zur Folge haben. Econeers richtet sich ausschließlich an Nutzer in Deutschland mit deutschem Bankkonto, die ausreichend Erfahrung und Kompetenz haben, um die Risiken von Crowdinvestments zu verstehen und eigenverantwortlich Investmententscheidungen zu treffen.

Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

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Die Marken der OneCrowd

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